Stempel-Sammel-Aktion
Stempel-Sammel-Aktion
Mitmachen und Preise im Gesamtwert von 12.000 Euro gewinnen!
15 Träger* LABERTALER Stephanie Brunnen kaufen, Stempel sammeln
und am Gewinnspiel teilnehmen.
* bei 11x 0,5l PET und 20 x 0,25l Gastro müssen 2 Träger gekauft werden, bei allen anderen Gebinden erhalten Sie pro Kiste einen Stempel.
Aktionsende 30.09.2026
So kannst Du gewinnen:
Beim Kauf von einem Träger Stephanie Mineralwasser (bei 11x 0,5l und 20 x 0,25l Gastro -> 2 Träger) erhält der Kunde im Getränkemarkt einen Stempel auf der Sammelkarte. Sind 15 Stempel gesammelt, kann die Sammelkarte im Markt abgegeben oder per Post eingesandt werden.
Die Karte nimmt dann an der monatlichen Ziehung teil und mit etwas Glück gewinnen Sie einen der vielen Getränkegutscheine. Mehreinsendungen erhöhen die Gewinnchance!
Preise im Gesamtwert von 12.000 Euro.
Wie funktioniert es und wo erhält man die Stempel-Sammelkarte?
So funktionierts:
Lass Dir für den Kauf einer Stephanie Mineralwasser Kiste einen Stempel in Deiner Sammelkarte geben.
Hast Du 15 Stempel gesammelt, sendest Du bitte die Sammelkarte an LABERTALER Heil- und Mineralquellen Getränke Hausler GmbH, oder Du gibst die Sammelkarte einfach in Deinem HAUSLER Getränkemarkt oder bei unseren teilnehmenden Handelspartnern ab. Mehreinsendungen erhöhen die Gewinnchance.
Bitte die Datenschutzerklärung ankreuzen, denn ohne Zusage ist keine Gewinnausgabe möglich! Die Informationen zum Datenschutz findest Du unter: http://labertaler.de/datenschutz
Die Stempel-Sammelkarten erhältst Du entweder:
- Bei unseren Getränkemärkten
- Auf Anfrage per Post zugesandt
- Direkt hier
Was gibt es zu gewinnen?
Es gibt viele monatliche Gutschein-Gewinne im Gesamtwert von 12.000 € zu gewinnen:
(Balance 12/1,0 l, Stephanie Brunnen 12/0,7l Indi, Heimat-Liebe 12/0,7l, Spezial 20/0,5l, multi.vit 11/0,5l, Wellness 20/0,5l, Iso Power 20/0,5l, Bayern Liebe Hell, Bayern Liebe Weizen)
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte:
- Die Mitarbeiter des Unternehmens sowie deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
- Zudem ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Darüber hinaus gibt es keine Barauszahlung der Gewinne.
- Außerdem ist die Teilnahme am Gewinnspielen lediglich für Minderjährige unter 14 Jahren untersagt (§ 3 Abs. 1 S. 2 GGS), bei Teilnehmer unter 16 Jahren, benötigen wir eine Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung (Art. 8 Abs. 1 S. 2 DSGVO).
